Ob das Zufall sei oder ob dahinter eine systematische Benachteiligung stecke, wollten die Journalisten wissen. Im Laufe von mehreren Wochen haben sie in einem automatisierten Prozess auf mehreren Online-Mietbörsen per E-Mail über 20.000 Anfragen auf rund 7000 Wohnungsangebote in den Städten Berlin, Dresden, Dortmund, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, Magdeburg, München und Nürnberg verschickt – mit ausgedachten deutschen und nicht-deutschen Profilen wie das von „Hanna Berg“ und „Ismail Hamed“ – und die eingegangen Antworten ausgewertet. Knapp 8400 Anfragen sollen beantwortet worden sein. Antwortmails mit einer Einladung zu einem Besichtigungstermin, oder in denen einer in Aussicht gestellt wurde, seien als positiv bewertet, alle anderen Rückantworten sowie nicht gegebene Antworten seien als negativ eingestuft worden.
Wie aus den Ergebnissen des Experiments hervorgeht, die am heutigen Donnerstag auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite veröffentlicht wurden, werden Menschen mit ausländischen Namen auf dem deutschen Mietmarkt deutlich diskriminiert. Besonders hart treffe es Wohnungssuchende türkischer oder arabischer Herkunft. In jedem vierten Fall, in dem ein Deutscher eine Einladung zu einer Besichtigung erhalte, würden sie übergangen.Darüber hinaus habe das Experiment gezeigt, so die Journalisten, dass neben der Nationalität auch das Geschlecht eine bedeutende Rolle spiele. Türkische Männer würden beispielsweise stärker diskriminiert als türkische Frauen. Eine ähnliche Tendenz habe sich bei den fiktiven arabischen Testpersonen gezeigt.
Ein weiteres festgestelltes Merkmal: Unterschiede gebe es auch zwischen privaten und gewerblichen Wohnungsanbietern. Privatpersonen würden ausländische Bewerber stärker diskriminieren als Makler, Hausverwaltungen oder Wohnungsunternehmen. In Städten mit vielen privaten Angeboten haben es ausländische Wohnungssuchende demnach tendenziell schwerer.
Wie auf der Webseite hingewiesen wird, gibt es in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, laut dem eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft unzulässig ist. Der konkrete Nachweis einer Benachteiligung bei der Wohnungsvergabe sei im Einzelfall allerdings äußerst schwierig.
„Hanna und Ismail“ ist ein gemeinsames Projekt der Datenjournalisten von BR Data und Spiegel Online, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.
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