Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat das Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Die Richter in Gießen müssen sich nun erneut mit dem Fall befassen. Die Thematik hatte in Deutschland eine heftige Debatte ausgelöst. Hänel war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Sie soll auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten und damit gegen den Paragrafen 219a verstoßen haben, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.
Veränderte Rechtslage
Hänels Anwalt hatte den Paragrafen 219a in seiner damaligen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht schwangerer Frauen verletze. Nach monatelangem Streit, welche Informationen Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen legal geben dürfen, wurde Ende März der umstrittene Paragraf um einen Absatz ergänzt: Ärzte und Kliniken können nun öffentlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Das gilt auch für Webseiten im Internet. Für weitere Informationen müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.Alles auf Anfang
Das Oberlandesgericht Frankfurt bewertete Hänels Urteil deshalb neu: Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Neufassung des Gesetzes zum Werbeverbot für Abtreibungen zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führt, hieß es. Das Verfahren werde deshalb zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.
Hänel kämpft weiter
Hänel selbst gibt sich mit der Aufhebung ihres Urteils jedoch nicht zufrieden. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte sie, es handele sich um eine Zeitverzögerung und „Ehrenrunde auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht". Das OLG habe keine klare Entscheidung getroffen, sondern lasse das Landgericht Gießen arbeiten. Hänel wolle weiterhin dafür kämpfen, dass der umstrittene Straf-Paragraf 219a auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft werde: „Wir werden nicht aufgeben, ehe die Informationsfreiheit für Frauen nicht erreicht ist."
Kritik der Kirche
Die katholische Kirche hatte die Reform des Paragrafen übrigens kurz vor der der Entscheidung des Bundestags als „überflüssig" bezeichnet. Frauen könnten „bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten", so ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz. Die katholische Kirche lehnt Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich ab.mjo/dpa/kna
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