Dabei handele es sich um eine illegitime Nutzung von Haushaltsgeldern für die Lebensmittelversorgung der Einwanderer. Der Rechnungshof erklärte, die frühere Regierung hätte erlaubt, die Lebensmittelausgaben für Migranten aus der Staatskasse zu finanzieren, und zwar ohne Ausschreibung für Catering-Firmen, was jedoch ungesetzlich sei.
Die Zeitung verwies darauf, dass die Notunterkünfte die Flüchtlinge wegschicken müssen, weil ihnen Geld für Lebensmittel fehlt.
Zuvor hatte der griechische Staatsrat den Entwurf eines Präsidentenerlasses als ungesetzlich zurückgewiesen, der eine provisorische Unterbringung und Versorgung aus humanitären Gründen für Tausende Flüchtlinge ermöglichte. Unter anderem dürften sich laut dem Entwurf Migranten, die bis zum 21. November 2010 Asyl beantragt hatten und einigen Kriterien entsprachen, sich zwei Jahre lang auf dem Territorium des Landes aufhalten.
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