In einer offiziellen Stellungnahme auf der Website der Berliner Piraten verteidigte Kramm sein Verhalten.
"Während Erdogan ein Regime der Angst, Überwachung und des Schreckens errichtet hat, Minderheiten niederknüppeln lässt und Grundrechte mit Füßen tritt, kann er in Deutschland mit dem vorauseilenden Gehorsam der Behörden rechnen, die bereits das Aussprechen der Wahrheiten und türkischen Realitäten als Grund für das Beenden von Versammlungen anführen", wird Kramm von n-tv zitiert. Wer "Menschenrechtsbrecher zum schmutzigen Erfüllungsgehilfen in einem inhumanen Flüchtlingsdeal" mache, brauche sich nicht zu wundern, "wenn auch hier Grundrechte fallen".
Gegen Kramm wurde nun auch Anzeige gemäß dem Paragrafen 103 Strafgesetzbuch erstattet. Der Paragraf 103 stellt die Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe.Die Piraten-Partei habe für kommende Woche bereits die nächste Demonstration vor der türkischen Botschaft in Berlin angekündigt.
Der Komiker und Moderator Böhmermann hatte in seiner Show "Neo Magazin Royale" beim ZDF ein Schmähgedicht auf den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan verlesen. Darum hatte die Türkei die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts nach Paragraf 103 des deutschen Strafgesetzbuches verlangt. Dem hat die Bundesregierung am Freitag stattgegeben.
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