So sollen ab dem Jahr 2019 zum Beispiel neue Einkommensgrenzen und höhere Freibeträge gelten.
Unter anderem soll damit die Inflation bekämpft und die Steuermehrbelastung ausgeglichen werden, um zum Beispiel Lohn- und Gehaltssteigerungen im Zusammenhang der höheren Steuerbelastung abzusichern, heißt es in dem Artikel.
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Die Einkommensgrenzen würden demnach für alle Steuersätze um 1,84 Prozent steigen. In der Einkommensteuer sollen Freibeträge für Verheiratete um 336 Euro auf 18.336 Euro angehoben werden.

Ledigen stehe ein 168 Euro höherer Grundfreibetrag von 9168 Euro zu. Desweitern werde der Kinderfreibetrag um 96 Euro auf 2490 Euro pro Kind und Elternteil erhöht.
Auch die Abgabefrist der Dokumente soll geändert worden sein. Die Steuererklärung müsse demnach erst am Monatsende im Juli statt wie bisher Ende Mai beim Finanzamt eingereicht werden.
Zudem können man künftig auf Belege in der Steuererklärung verzichten, da diese nur im Falle einer Aufforderung durch das Finanzamt innerhalb eines Jahres vorgezeigt werden müssten.
Jobtickets, die Beschäftigte zusätzlich zum Arbeitslohn erhalten, sind ab 2019 komplett steuerfrei, sollen jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Für eine Entgeltumwandlung gilt die Steuerbefreiung allerdings nicht.

Für Arbeitnehmer sollen zudem neue Sachbezugswerte hinzukommen, die im Sinne eines steuerpflichtigen Arbeitslohns der Versteuerung unterliegen. Diese beträfen verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten sowie Unterkunft. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft soll 2019 231 Euro monatlich betragen.
Der Mindestlohn im Minijob-Sektor werde im neuen Jahr 9,19 Euro pro Stunde betragen.
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