Nach dem Urteil des Luxemburger Gerichts, handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag um keine verbotene staatliche Beihilfe, die gegen EU-Recht verstößt.
Der Rundfunkbeitrag, der aktuell 17,50 Euro beträgt, ist die wichtigste Einnahmequelle solcher Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 sind so deutschlandweit knapp acht Milliarden Euro gesammelt worden.Seit 2013 heißt die frühere deutsche Rundfunkgebühr (umgangssprachlich „GEZ-Gebühr“) „Rundfunkbeitrag“. Er muss seitdem von jedem deutschen Haushalt bezahlt werden – unabhängig davon, ob dieser die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzt oder gar nicht.
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