„Ein Drittstaat kann und wird nicht über die gleichen Rechte verfügen wie ein Mitglied der EU“, so Merkel. „Ich habe aber das Gefühl, dass sich einige in Großbritannien weiterhin Illusionen machen. Das wäre aber vergeudete Zeit.“
Dabei verwies die Kanzlerin auch darauf, dass die Finanzverpflichtungen seitens Londons gegenüber der EU in der ersten Verhandlungsphase erörtert werden sollten. Ein Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU solle aber erst nach dem Brexit-Prozess besprochen werden – also erst, „wenn alle Austrittsfragen zufriedenstellend geklärt sind“, betonte Merkel.Am 29. März hatte die britische Premierministerin Theresa May den Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ausgelöst und damit offiziell den Ausstieg Großbritanniens aus der EU eingeleitet. Die Verhandlungen werden zwei Jahre dauern – bis dahin bleibt das Land EU-Mitglied.
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