An den Kontrollpunkten vor dem Pressezentrum G20 in Hamburg konnte jeder problemlos die zwei Seiten mit nach dem Alphabet geordneten Namen in den Händen der Polizisten anschauen und sogar filmen. Dabei wussten die Beamten bereits, dass es sich um eine Schwarze Liste der 32 Journalisten handelt, denen die Akkreditierung zum Gipfel entzogen war.
In diesem Zusammenhang werfen die Experten den Behörden einen Eingriff in die Grundrechte vor. Alleine "die ungeschützte Weitergabe und Verwendung der Listen ist ein schwerer Datenschutzverstoß", erklärt der frühere Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar für den TV-Sender ARD. Andere Experten bezeichnen das als Diskriminierung und meinen, dass die zuständigen Behörden alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen hätten treffen müssen, um eine Veröffentlichung solcher Informationen auszuschließen. Es sei "datenschutzrechtlich bedenklich", resümierte Schaar.
Der Grund, warum die Akkreditierung zurückgezogen worden ist, ist sogar den betroffenen Journalisten unklar. Sie alle hatten zuvor alle Sicherheitsüberprüfungen bestanden.
Die Journalisten wie Chris Grodotzki von "Spiegel Online" und Björn Kietzmann von der Fotoagentur ActionPress vermuten zum Beispiel, dass sie wegen ihrer Arbeit und Festnahme in den türkischen Kurdengebieten im Oktober 2014 auf die Liste gekommen sein konnten. Doch sie hatten nie zuvor ein Problem damit gehabt und Kietzmann besaß sogar bis Ende 2016 eine Jahresakkreditierung des Bundespresseamtes. Deswegen halten die Experten eine Entscheidung der türkischen Geheimdienste für möglich, was, so Schaar, „völlig inakzeptabel“ wäre.
Vor etwa 25 Stunden wurde mir auf Forderungen des BKA die #G20 Akkreditierung entzogen. Ein Grund wurde mir bislang nicht mitgeteilt. pic.twitter.com/HqVcvQoBQq
— Björn Kietzmann (@bjokie) 8. Juli 2017
Der Regierungssprecher Steffen Seibert weist jedoch diese Vorwürfe ab und besteht darauf, dass die Entscheidung über den Akkreditierungsentzug alleine auf den Erkenntnissen der deutschen Behörden fuße.
Die Datenschützer vermuten fatale Folgen für die Karrieren der Betroffenen, bestehen auf der schnellst möglichen Klärung und schließen Schadensersatzforderungen gegenüber der Bundesregierung nicht aus.
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