„Niemand zweifelt an, dass Libyen ein unsicherer Ort für Geflüchtete ist“, sagt der Europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. „Deshalb wäre es ein Verstoß gegen das Zurückweisungsverbot, das Non-refoulement-Prinzip, sie mit europäischen Schiffen dorthin zu verfrachten.“
Rechtsverstoß durch unterlassene Hilfeleistung

„Es ist dokumentiert, wie die italienische Marine Geflüchtete auf Hoher See blockiert hat und dafür sorgte, dass diese nach einigen Stunden von der libyschen Küstenwache an Bord genommen wurden. Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt eine ganze Reihe von möglicherweise menschenrechtswidrigen Kooperationen mit der libyschen Marine, zu der die Küstenwache gehört.“
Zurückweisung durch die Hintertür
Die Zurückweisung finde durch die Hintertür statt, indem die libyschen Truppen damit beauftragt werden. Weil die Partei die Linke das für einen Verstoß nicht nur gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates hält, hat das Büro von Hunko dazu ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag beauftragt.
Gutachten des wiss. Dienstes von @AndrejHunko zeigt: Praxis von EU und deren Zusammenarbeit mit Libysche "Küstenwache" verstößt gegen intern. Recht.
— Sea-Watch (@seawatchcrew) 23. Februar 2018
Zusammenarbeit endlich stoppen! Am Mo übergeben wir unsere Petition an Staatsminister Roth!
Artikel dazu: https://t.co/qy3Eqns3Hu pic.twitter.com/s6T9DKgQ9t
Gewalt gegen Seenotretter
Libyen könne keine offizielle Seenotrettungsleitstelle (MRCC) benennen, deshalb werden Rettungseinsätze außerhalb der Hoheitsgewässer vom italienischen MRCC in Rom koordiniert. Immer öfter werde aber die libysche Küstenwache beauftragt, die Maßnahmen zu leiten, so Hunko. Weil Geflüchtete anschließend nach Libyen gebracht werden, dürfe das römische MRCC gegen das Verbot einer Zurückweisung der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen. Zu diesem Schluss kommt auch das Bundestagsgutachten. Hunko betont:

Zusammenarbeit mit der Bundeswehr
Im Rahmen der Militärmission „Eunavor Med“ arbeite auch die Bundeswehr zusammen mit der Truppe, die dort angeblich für die Seenotrettung ausgebildet werde. Hunko hält das für einen Vorwand, um Libyen zur Migrationsabwehr aufzurüsten:
„Wir haben das immer kritisiert und sind froh, dass das Gutachten hier eine deutliche Position bezieht. Es bekräftigt auch, dass die libyschen Aggressionen gegen private Rettungsschiffe das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen verletzen. Sogar ein Schiff der deutschen Marine wurde von einem libyschen Patrouillenschiff mit Gewehrsalven bedacht. Die Libyer machen eine Art ‚Alleinrettungsrecht‘ geltend und vertreiben andere Schiffe.“
Laut Seerechtsübereinkommen seien aber Kapitäne anderer Schiffe sogar zur Mithilfe verpflichtet, wenn sie nicht sichergehen können, dass alle betroffenen Personen zügig aus ihrer Seenot befreit werden.
Migrationsabwehr der Festung Europa
„Bei den brutalen Einsätzen der libyschen Küstenwache ist es doch zweifellos notwendig, in den Rettungseinsatz einzugreifen. Wir haben die Bilder vor Augen, wo Geflüchtete an Bord geschlagen werden oder an der Reling hängen, während das Schiff mit Volldampf davonfährt.“

„Ein libysches MRCC würde dem Platzhirschgehabe der libyschen Küstenwache noch mehr Vorschub leisten. Die weitere Verletzung internationaler Konventionen mit noch mehr Toten wäre die Folge. Die Bundesregierung muss sich deshalb für ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache einsetzen.“
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