In den Materialien der Staatsanwaltschaft bezüglich der Butina-Ermittlung seien zwei nicht namentlich genannte US-Bürger erwähnt worden, dabei sei einer von den beiden der Boy-Friend der jungen Frau gewesen. In der vorigen Woche hatten US-Medien berichtet, dass es vermutlich um den politischen Berater der Republikanischen Partei, Paul Erickson, gehe.
Bloomberg zufolge ist der zweite Amerikaner wahrscheinlich der 68jährige George D. O’Neill, Urenkel des Gründers des legendären Klans, George D. Rockefeller Senior.Der Agentur zufolge hatte O’Neill im Februar 2017 ein privates Mittagessen für die russische Delegation veranstaltet, die zur Teilnahme am Nationalen Gebetsfrühstück nach Washington gekommen war. Bei diesem Empfang sollen auch Butina und Erickson zugegen gewesen sein. Es wird dabei betont, dass die Termine des Empfangs mit der im Bericht der Staatsanwaltschaft erwähnten Veranstaltung zusammenfallen, deren Veranstalter in dem Butina-Fall als „Person Nummer 2“ bezeichnet wird.
O’Neill selbst hatte noch im vorigen Jahr erklärt, dass er das Mittagessen zur Unterstützung eines konstruktiven Dialogs mit Russland und zum Kampf gegen Russophobie veranstaltet hätte.
Der Rechtsanwalt von Butina betont, dass sie nichts Rechtswidriges gemacht habe, und dass ihre Kontakte in den USA voll und ganz mit dem Studium an der örtlichen Universität in der Fachrichtung „Internationale Beziehungen“ zu erklären seien. Der russische Außenamtssprecher Artjom Koschin bezeichnete Butina als Polithäftling.
Zuvor hatte die Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa mitgeteilt, dass Butina unmittelbar vor dem Treffen der Staatschefs Russlands und der USA, Wladimir Putin und Donald Trump, in Helsinki festgenommen worden sei, was eindeutig zum Ziel hätte, den positiven Effekt dieses Gipfels — und zwar in maximal kurzer Zeit — zu minimisieren. Sacharowa zufolge entstehe der Eindruck, dass das FBI einen politischen Auftrag erfülle, aber über keine Beweisbasis gegen die Russin verfüge, und dass die gegen Butina erhobenen Anschuldigungen an den Haaren herbeigezogen seien.
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