London habe seine Pflichten nicht eingehalten, so die Brüsseler Behörde am Donnerstagabend. London habe nun bis 22. November, um die britische Position darzulegen. Diese kurze Frist sei dadruch gerechtfertigt, dass die neue Kommission so bald wie möglich ihre Arbeit aufnehmen soll. Lenkt Großbritannien nicht ein, kann das Verfahren zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.
🇪🇺🇬🇧 We are launching infringement proceedings against the United Kingdom following its failure to name a candidate for EU Commissioner → https://t.co/KKgIhIYep0 pic.twitter.com/zPjnUWeve4
— European Commission 🇪🇺 (@EU_Commission) November 14, 2019
Die Regierung in London hatte am vergangenen Mittwoch schriftlich mitgeteilt, dass sie vor der britischen Parlamentswahl am 12. Dezember keinen EU-Kommissar vorschlagen werde. Als Grund wurden Konventionen in Großbritannien angegeben, die den Handlungsspielraum einer Regierung kurz vor einer Parlamentswahl einschränken würden. Eigentlich muss jedes EU-Land in der EU-Kommission vertreten sein. Die neue Kommission unter Ursula von der Leyen soll zum 1. Dezember starten.
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