Wenige Tage vor der Eröffnung der Paralympischen Spiele im südkoreanischen Pyeongchang Anfang März hatte die „Bild“ einen Artikel über die sehbehinderte russische Athletin veröffentlicht. Der Titel lautete: „Paralympics-Skandal! — Doping-Russin darf nach Pyeongchang“.
1. Paralympics-Skandal! — Doping-Russin darf nach Pyeongchang https://t.co/bEMdDcpuNO
— BILD (@BILD) 7 марта 2018 г.
„Lisowa war von diesem Artikel schrecklich enttäuscht, der ihrem Ruf geschadet und ihr seelisches Leid zugefügt hat“, heißt es in der Pressemitteilung des Paralympischen Komitees Russlands (PKR). „Die Zeitung hat den guten Namen der Sportlerin beschmutzt. Sport bedeutet für Michalina alles.“Lisowa hatte sich nach der Veröffentlichung des Artikels an die „Bild“ gewandt und dessen Entfernung gefordert. Die Zeitung lehnte das ab. Daraufhin reichte Lisowa eine Klage beim Hamburger Amtsgericht ein.
Der Klage der russischen Sportlerin wurde nun stattgegeben. Das Gericht wies darauf hin, die „Bild“-Zeitung habe Lisowas Rechte verletzt, indem sie sie als „Doping-Russin“ bezeichnet hat. Dem Blatt werde von nun an untersagt, diese Bezeichnung in Bezug auf die Sportlerin zu benutzen. Der entsprechende Artikel müsse entfernt werden.Auf der „Bild“-Webseite ist der Artikel nicht mehr zu finden.
Alle Kommentare
neue Kommentare anzeigen (0)
Antwort an(Kommentar anzeigenKommentar ausblenden)