Streng juristisch betrachtet ist die Angelegenheit komplett zweifelsfrei. In Deutschland ist der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Nur die Deutsche Bundesbank ist berechtigt, den Euro in Deutschland in Umlauf zu geben, in Form von gedruckten Banknoten oder geprägten Münzen. Allerdings ist niemand verpflichtet, „mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen“, wie die Bundesbank formuliert.
Ganz anders bei gedruckten Banknoten. Hier definiert der Paragraph 14 des Bundesbankgesetzes unmissverständlich: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Und die Bundesbank konkretisiert, dass es sich dabei um ein Zahlungsmittel handelt, das „niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden“.
Annahme-Boykott im bundesdeutschen Einzelhandel
Doch mit dieser letzten Formulierung sind wir im Feld der Interpretationen. Händler argumentieren immer öfter, dass die Annahme von Banknoten mit hohem Nennwert für sie das Risiko erhöhe, Opfer von Falschgeld, sogenannten Blüten zu werden. Weshalb es zum Beispiel für 500-Euro-Noten mittlerweile de facto einen Annahme-Boykott im bundesdeutschen Einzelhandel zu geben scheint. Durchaus verständlich, denn die Bundesbank stellt klar: „Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz!“ Und es macht sich strafbar, wer Falschgeld erneut in Umlauf gibt. Für einen privaten, kleinen Einzelhändler kann eine 500-Euro-Blüte einen immensen Schaden darstellen.Andererseits bleiben so die „rechtlichen Nachteile“ beim normalen Durchschnittsbürger hängen. Nach wie vor hat er an vielen Geldautomaten keine Möglichkeit, zu verhindern, dass er einen 500-Euro-Schein erhält. Dann kann er dieses eigentlich unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel eben nicht unbeschränkt nutzen.
Angst vor Falschgeld?
Das ist vor allem deshalb ärgerlich, weil sich das Argument des Schutzes vor falschen 500-Euro-Noten etwas relativiert angesichts der offiziellen Bundesbankstatistik. Die 72.881 Falschgeldnoten, die 2017 konfisziert wurden, hatten einen Nennwert von 4.122.115 Euro. Der Anteil der 500-Euro-Blüten daran betrug aber nur ganze zwei Prozent. Das Gros des Falschgeldes, nämlich 86 Prozent, sind 50- und 20-Euro-Blüten. Demnach müssten bundesdeutsche Händler eigentlich die Annahme von 20- und 50-Euro-Scheinen verweigern, wenn sie sich gegen Falschgeld schützen wollen.

Das ist wenig tröstlich für den betroffenen Sparkassenkunden in Berlin. Genauso wie die Auskunft der Berliner Sparkasse, dass die Zahl der Geldautomaten mit 500-Euro-Scheinen zurückgehe. Der Mann ist Opfer jenes Sprichwortes geworden, wonach der Teufel sein Geschäft immer auf dem größten Haufen macht.
Tiefes Bedauern – und keine Problemlösung
Die Berliner Sparkasse jedenfalls bedauert den Vorfall ausdrücklich. Sie teilt auf Sputnik-Anfrage mit: „Es handelt sich um den bedauerlichen und äußerst seltenen Einzelfall, dass keine kleinen Scheine mehr im Automaten vorhanden waren.“
Grundsätzlich würden die Automaten vorwiegend mit 10-, 20- und 50-Euro-Scheinen bestückt. Nur zu einem geringen Teil enthielten die Automaten Stückelungen mit 500-, 100- und 5-Euro-Scheinen – und den Euro-Geldschein mit dem kleinsten Nennwert auch nur aufgrund zahlreicher Kundenwünsche.
Die vergeblichen Versuche des Mannes, seinen 500-Euro-Schein in Noten mit kleinerem Nennwert zu wechseln, erklärt die Berliner Sparkasse damit, dass die Filiale in Berlin-Karlshorst kein sogenannter Kassenstandort ist, Mitarbeiter dort also nicht auf Bargeld zugreifen können. Überdies weist die Berliner Sparkasse in ihrer Antwort an Sputnik darauf hin: „Der Geldwechselservice ist eine freiwillige Dienstleistung. Damit verbunden ist laut Abgabenordnung allerdings eine Verbuchung auf dem Kundenkonto. Daher können ausschließlich eigene Kunden (auch nicht Kunden anderer Sparkassen) diesen Service nutzen.“
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